Besoldungstabelle R - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Grundgehälter um 1 %; Anwärter um 30 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.03.2027).

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)