Besoldungstabelle B - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B10) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+2,5 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Grundgehälter um 2,5 %; Anwärter um 120 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.04.2026).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)