Besoldungstabelle B - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B10) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Grundgehälter um 1 %; Anwärter um 30 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.03.2027).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)