Anwärterbezüge - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Grundgehälter um 1 %; Anwärter um 30 € (aufbauend auf der Prognose zum 01.03.2027).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs zur Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 ins Grundgehalt sowie der Tarifergebnisübernahme.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)