Anwärterbezüge - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+2 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Besoldung, des Familienzuschlags, der Amts- und Strukturzulagen sowie der Mehrarbeitsvergütung um 2 %; Anwärter um 60 €.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)