Anwärterbezüge - SaarlandBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Dezember 2026

Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 31.12.2026
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem 3. Kind auf 644,33 €.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland (Drs. 17/2444).
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Quellen: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV SL), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV SL)