Besoldungstabelle B - SaarlandBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Dezember 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B9) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 31.12.2026
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem 3. Kind auf 644,33 €.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland (Drs. 17/2444).
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Quellen: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV SL), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV SL)