Besoldungstabelle R - SaarlandBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Dezember 2026
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 31.12.2026
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem 3. Kind auf 644,33 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland (Drs. 17/2444).
Die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem 3. Kind auf 644,33 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland (Drs. 17/2444).
Weitere Besoldungsrunden:
2023
Prognose (BVerfG-Anhebung (+1,70 % bis +3,70 %))
2024-1
Prognose (BVerfG-Strukturanpassung (bis zu +1,25 %))
2024-2
Prognose (Fortwirkung auf TV-L-Sockel (200 €))
2025-2026
Aktuell (+5,50 %)
2025-2026-entwurf
Prognose (Fortwirkung auf TV-L-Erhöhung (+5,50 %))
2027-1
Prognose (Strukturanpassung (+0,40 % bis +2,40 %))
2027-2
Prognose (+2 %)
2028
Prognose (+1 %)
Archiv
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Quellen: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV SL), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV SL)