Besoldungstabellen Sachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)
Beschlossen (+1 %)
Die Besoldungsordnung A umfasst die Besoldungsgruppen A5 bis A16 mit aufsteigenden Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte in Sachsen. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Basis ist das durch die Landesregierung verkündete Gesetz (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).
Basis ist das durch die Landesregierung verkündete Gesetz (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).