Besoldungstabellen Sachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)

event_availableBeschlossen (+1 %)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.

Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.

Basis ist das durch die Landesregierung verkündete Gesetz (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).
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