Besoldungstabelle R - SachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

event_availableBeschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung (Grundgehalt, Amtszulagen, Familienzuschlag) um 1 %; Anwärter um 30 €; Stellenzulagen bleiben Festbeträge.

Basis ist das am 12.05.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028.
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Quellen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO)