Besoldungstabelle B - SachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

event_availableBeschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung (Grundgehalt, Amtszulagen, Familienzuschlag) um 1 %; Anwärter um 30 €; Stellenzulagen bleiben Festbeträge.

Basis ist das am 12.05.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028.
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Quellen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO)