Besoldungstabellen Sachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)
Beschlossen (+1 %)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Basis ist das durch die Landesregierung verkündete Gesetz (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).
Basis ist das durch die Landesregierung verkündete Gesetz (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).