Besoldungstabellen Schleswig-Holstein
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • Januar 2025 - Dezember 2025
Aktuell gültig (+3,2 %, mind. 125 €)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter.
Hier: Rückwirkende Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,2 % und mindestens um 125 €; teilweise Erhöhungen von mehr als 3,2 % in den höheren Besoldungsgruppen (s. Tabellen-Vergleich)
Vorläufige Prognose auf Basis des (noch nicht verabschiedeten) Gesetzesentwurfs vom 21.04.2026, welcher das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Vorläufige Prognose auf Basis des (noch nicht verabschiedeten) Gesetzesentwurfs vom 21.04.2026, welcher das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.