Besoldungstabelle B - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • Januar 2025 - Dezember 2025

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

historyArchiv (+3,2 %, mind. 125 €)
01.01.2025 – 31.12.2025
Rückwirkende Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,2 % und mindestens um 125 €; teilweise Erhöhungen von mehr als 3,2 % in den höheren Besoldungsgruppen (s. Tabellen-Vergleich)

Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.

Hinweis zur Auszahlung: Die Auszahlung der Nachzahlung soll nach Angaben des Landes mit den Bezügen für November 2026 erfolgen.
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Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)