Anwärterbezüge - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • Januar 2025 - Dezember 2025
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Archiv (+3,2 %, mind. 125 €)
01.01.2025 – 31.12.2025
Rückwirkende Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,2 % und mindestens um 125 €; teilweise Erhöhungen von mehr als 3,2 % in den höheren Besoldungsgruppen (s. Tabellen-Vergleich)
Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Hinweis zur Auszahlung: Die Auszahlung der Nachzahlung soll nach Angaben des Landes mit den Bezügen für November 2026 erfolgen.
Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Hinweis zur Auszahlung: Die Auszahlung der Nachzahlung soll nach Angaben des Landes mit den Bezügen für November 2026 erfolgen.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)