Besoldungstabelle R - ThüringenBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage, Mehrarbeitsvergütung) um 2 %; Anwärter um 60 €.
Zum 01.07.2027 erfolgt ein Systemwechsel beim Familienzuschlag (ab dem 2. Kind einheitlich 554,86 € je Kind; Besitzstandswahrung nach § 65 ThürBesG für Bestandsfälle mit 3+ Kindern).

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).
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Quellen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG), Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV), Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung (ThürMVergVO)