Besoldungstabelle B - ThüringenBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B10) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage, Mehrarbeitsvergütung) um 2 %; Anwärter um 60 €.
Zum 01.07.2027 erfolgt ein Systemwechsel beim Familienzuschlag (ab dem 2. Kind einheitlich 554,86 € je Kind; Besitzstandswahrung nach § 65 ThürBesG für Bestandsfälle mit 3+ Kindern).

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).
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Quellen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG), Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV), Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung (ThürMVergVO)