Besoldungstabelle B - ThüringenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B10) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage, Mehrarbeitsvergütung) um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).
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Quellen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG), Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV), Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung (ThürMVergVO)