Studium - TV-DRV (Deutsche Rentenversicherung)Beschäftigte, Auszubildende, Studierende, Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte der Deutschen Rentenversicherung • 2026 (ab Mai)
Die Studienentgelte regeln die monatliche Vergütung für dual Studierende zum TV-DRV (Deutsche Rentenversicherung). Angaben zur Jahressonderzahlung sowie weiteren Zulagen und Zuschlägen finden Sie im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig
ab 01.05.2026
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