Besoldungstabelle B - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • Januar 2026 - Dezember 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+4 %)
01.01.2026 – 31.12.2026
Erhöhung der Besoldung und Zulagen um 4 %; Anwärter zum 01.04. um 60 €.

Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.

Hinweis zur Auszahlung: Die Auszahlung der Nachzahlung soll nach Angaben des Landes mit den Bezügen für November 2026 erfolgen.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)