Anwärterbezüge - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • Januar 2026 - Dezember 2026

Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

ℹ️ Hinweis zur Gültigkeit:
Die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 € trat zum 01.04.2026 in Kraft (zeit- und wirkungsgleich zum TV-L). Vom 01.01. bis 31.03.2026 galten noch die Beträge aus 2025 (60 € weniger, z. B. A 6–A 8: 1.467,18 €).
check_circleAktuell gültig (+4 %)
01.01.2026 – 31.12.2026
Erhöhung der Besoldung und Zulagen um 4 %; Anwärter zum 01.04. um 60 €.

Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.

Hinweis zur Auszahlung: Die Auszahlung der Nachzahlung soll nach Angaben des Landes mit den Bezügen für November 2026 erfolgen.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)