Besoldungstabelle B - ThüringenBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B10) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2,8 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen, die allgemeine Stellenzulage und die Mehrarbeitsvergütung werden ebenfalls um 2,8 % erhöht.
Eine Jahressonderzahlung i.H.v. 4,8 % der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage wird eingeführt.
Beamte und Richter erhalten für das Jahr 2025 eine Nachzahlung i.H.v. 3 % der im Jahr 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage (in A9: 3,45 %, in A12: 5,72 %).
Die Besoldungen in A9 und A12 werden zur Wahrung des Abstandsgebots gesondert bereits zum 01.01.2026 erhöht.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 17.06.2026 (Drs. 8/3723).
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Quellen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG), Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV), Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung (ThürMVergVO)